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WAS IST MIT DISKRIMINIERUNG UND CHANCENGLEICHHEIT AN SCHULEN GEMEINT?
Diskriminierung kann festgestellt werden, wenn Personen aufgrund von bestimmten Merkmalen im Gegensatz zu anderen Personen, die diesen Merkmalen nicht entsprechen unfair oder schlechter behandelt werden, ausgegrenzt und/oder benachteiligt werden. Im Bezug auf Chancengleichheit ist es wichtig zu betonen, dass unterschiedliche Personen nicht dieselben Startbedingungen haben und dabei Diskriminierung aufgrund vielfältiger Merkmale, wie Geschlecht, ethnische Herkunft, Hautfarbe, Religion, Behinderung, sexuelle Identität, Alter oder dem sozioökonomischen Hintergrund erfahren. Manchmal tritt Diskriminierung direkt und absichtlich auf, aber wesentlich häufiger, und schwieriger zu identifizieren, tritt sie indirekt, versteckt und teilweise auch unbeabsichtigt auf. Die Förderung von Chancengleichheit muss sich daher auf die individuellen Bedürfnisse konzentrieren und gewährleisten, dass allen SchülerInnen die Möglichkeit gegeben wird, sich bestmöglich entsprechend ihrer Fähigkeiten zu entwickeln.
Die Europäische Union hat in den vergangenen Jahren eine Reihe von Richtlinien verabschiedet, die das Verbot von Diskriminierungen aufgrund von ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Religion, Behinderung, Geschlecht und sexueller Orientierung regeln.
Die Richtlinie 2000/43/EC verbietet Diskriminierung aufgrund von ethnischer Herkunft und Hautfarbe im öffentlichen und privaten Sektor. Dies umfasst die Bereiche Beschäftigung, Bildung, Soziale Sicherheit und Gesundheit, der Zugang zu Dienstleistung inkl. des Zugangs zu Wohnraum.
Die Richtlinie 2000/78/EC bezieht sich auf die Bekämpfung von Diskriminierung in den Feldern Beruf und Beschäftigung aufgrund von Behinderung, Alter, sexueller Orientierung, Religion oder Glauben. Eine dritte Richtlinie (2002/73/EC) wurde verabschiedet, um die Richtlinie 76/207EEC zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern im Bezug auf den Zugang zum Arbeitsmarkt, beruflicher Fortbildung und Beschäftigungsförderung sowie zu Arbeitsbedingungen zu überarbeiten.
In den Richtlinie wird sowohl indirekte als auch direkte Diskriminierung definiert und verboten. Die folgenden Definitionen basieren auf den Richtlinientexten:
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Eine unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person in einer vergleichbaren Situation eine weniger günstige Behandlung als eine andere Person erfährt, erfahren hat oder erfahren würde. |
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Eine mittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen, die einer bestimmten Gruppe angehören, in besonderer Weise benachteiligen können, es sei denn, die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sind durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt, und die Mittel sind zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich. |
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